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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - VII-Verg 47/02   

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https://dejure.org/2003,629
OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2003 - VII-Verg 47/02 (https://dejure.org/2003,629)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen im Verfahren vor einer Vergabekammer gemäß § 128 Abs. 4 S. 2 GWB; Verteilung der Kosten nach der Rücknahme des Nachprüfungsantrags in einem Vergabeverfahren; Voranahme einer Billigkeitsprüfung bei ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 114 Abs. 3 S. 1 § 115 Abs. 1; VwVfG § 22
    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 64 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Die Vorschrift findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.8.2001 - Verg 1/01 und 19.2.2002 - Verg 33/01, Vergaberecht 2003, S. 111) nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags Anwendung, sondern auch dann, wenn - wie hier - die antragstellende Partei ihren Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats (NZBau 2001, 165, 166 m. w. N.) hängt die Erstattung der Kosten des Beigeladenen von einer Billigkeitsprüfung ab (§ 162 Abs. 3 VwGO analog).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Die Vorschrift findet nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 9.8.2001 - Verg 1/01 und 19.2.2002 - Verg 33/01, Vergaberecht 2003, S. 111) nicht nur bei einer Zurückweisung des Nachprüfungsantrags Anwendung, sondern auch dann, wenn - wie hier - die antragstellende Partei ihren Nachprüfungsantrag zurückgenommen hat.
  • VK Münster, 22.08.2002 - VK 7/02

    Zulässigkeit von Anträgen von Beigeladenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
    Der angefochtene Beschluss der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster vom 22. August 2002 (VK 07/02) ist infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrages wirkungslos geworden.
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung

    Es erscheint zweifelhaft, ob die einen Nachprüfungsantrag zurückweisende Entscheidung der Vergabekammer durch eine nachträglich erklärte Rücknahme des Nachprüfungsantrags insgesamt und rückwirkend wirkungslos wird (so allerdings OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 47/02- NZBau 2004, 64; OLG Koblenz, Beschluss vom 08.06.2008 - 1 Verg 4 und 5/06 - NZBau 2007, 128; OLG Naumburg, Beschluss vom 17. August 2007 - 1 Verg 5/07 - IBR 2007, 648; Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 08.01.2008 - Verg W 10/07 - zitiert nach juris; Summa in jurisPK-VergR, 2. Auflage 2008, Stand 18.06.2008, § 128 GWB Rn. 98; a.A. OLG Dresden a.a.O.; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 28.04.2008, § 128 Rn. 2863/2).

    Wie bereits unter Ziff. 1. ausgeführt handelt es sich bei dem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer um ein Verwaltungsverfahren, weshalb es gerechtfertigt ist, bei Zweifeln und Regelungslücken auf die allgemeinen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes und dessen Grundsätze über die Behandlung von Verwaltungsakten zurückzugreifen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.04.2003 - Verg 47/02- a.a.O.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 09. Dezember 2003 - X ZB 14/03 - a.a.O.).

  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 2-180/09

    Belieferung mit Fernwärme für Raumheizung und Trinkwasserbereitung über einen

    Diese hat Sachanträge gestellt und - nicht nur zur Verteidigung gegen die direkten Angriffe der ASt - in mehreren ausführlichen Schriftsätzen sowie im Rahmen ihrer Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durch das Nachprüfungsverfahren wesentlich fördernde Stellungnahmen klar Position gegen die ASt bezogen (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05; vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04; vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03 und vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • VK Münster, 26.10.2007 - VK 25/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages in der Beschwerdeinstanz

    Demgegenüber vertrete das OLG Düsseldorf, 29.04.2003, Verg 47/02, die Auffassung, dass mit der Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren der Vergabekammerbeschluss insgesamt wirkungslos werde.

    Die Kammer folgt im Ergebnis der Auffassung des OLG Düsseldorf, 29.04.2003, Verg 47/02; 09.12.2002, Verg 35/02, wenn auch mit anderer Begründung, weil für.

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2351
OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,2351)
OLG Jena, Entscheidung vom 04.04.2003 - 6 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,2351)
OLG Jena, Entscheidung vom 04. April 2003 - 6 Verg 4/03 (https://dejure.org/2003,2351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    GWB § 128 Abs, 3; GWB § 128 Abs. 4; VwGO § 154 Abs. 3
    Kostenerstattungspflicht des Beigeladenen

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen einer Pflicht zur Kostentragung durch den Beigeladenen; Möglichkeit der Gebührenbefreiung einer Vergabestelle

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Auswirkungen der Gebührenbefreiung eines Gesamtschuldners auf die Kostentragungspflicht des anderen Gesamtschuldners

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 64 (Ls.)
  • VergabeR 2003, 475
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
    In einem solchen Fall kann der Vergabesenat im schriftlichen Verfahren entscheiden, da eine mündliche Verhandlung gem. § 120 Abs. 2 i.V.m. § 69 Abs. 1 GWB nur bei Entscheidungen in der Hauptsache obligatorisch ist (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Stuttgart, NZBau 2000, 543).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
    Es entspricht jedoch mittlerweile gefestigter Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.06.2000 Verg 6/00, vgl. auch OLG Stuttgart, ZVgR 2000, 165), dass in analoger Anwendung der Vorschrift des § 154 Abs. 3 VwGO jedenfalls ein Beigeladener, der sich mit eigenen Sachanträgen aktiv am Verfahren vor der Vergabekammer beteiligt, den entsprechenden Kostenanteil trägt.
  • VK Thüringen, 27.02.2003 - 216-4002.20-041/02-G-S

    Verpflichtung der Vergabestelle zum Ausschluss eines Angebotes von der zu

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
    Die Beigeladene ist von der Vergabekammer des Freistaats Thüringen mit Beschluss vom 07.01.2003 zu dem Vergabeprüfungsverfahren 216-4002.20-041/02-G-S (Aktenzeichen der Vergabekammer) beigeladen worden.
  • OLG Brandenburg, 12.02.2002 - Verg W 9/01

    Kosten des Beigeladenen im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Jena, 04.04.2003 - 6 Verg 4/03
    In einem solchen Fall wird in Analogie zu § 162 Abs. 3 VwGO mit Blick auf die dort statuierte Billigkeitsschranke von einem Teil der Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, VergabeR 2002, 417) die Erstattung von Auslagen des Beigeladenen an das Vorliegen besonderer Umstände geknüpft, da andernfalls ein potenzieller Antragsteller mit Blick auf das drohende Kostenrisiko u.U. gänzlich davon abgehalten werden könnte, den Weg des zu seinen Gunsten eröffneten Nachprüfungsverfahrens zu beschreiten.
  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

    Die Beigeladene war zu den Kosten nicht heranzuziehen noch waren ihr Kosten zu erstatten, da sie keinen Antrag gestellt hat (vgl. Senat Beschl. vom 4.4.2003, Az. 6 Verg 4/03; Beschl. vom 19.12.2003, Az. 6 Verg 10/02).
  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Die unterlegene Beigeladene ist zu den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer - soweit der Antragsgegner von der Kostentragung kraft Gesetzes befreit ist - nicht heranzuziehen (ebenso: OLG Rostock, Beschl. v. 22.10.2002 - 17 Verg 7/02; OLG Jena, Beschl. v. 4.4.2003 - 6 Verg 4/03, NJOZ 2003, 2335, 2337; Byok/Jaeger, Komm. zum Vergaberecht, § 128 GWB Rn. 1422; Bechtold/Otting, GWB, 5. Aufl., § 128 GWB Rn. 7).
  • OLG Schleswig, 28.03.2022 - 54 Verg 1/22

    Gemeinnützige Organisationen - Kostenentscheidung nach Erledigung von

    So kann bei sofortigen Beschwerden gegen Nebenentscheidungen der Vergabekammer, etwa die Kostenentscheidung, im schriftlichen Verfahren entschieden werden (OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.01.2019, 19 Verg 5/18, Rn. 12 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2018, Verg 61/17, Rn. 14 bei juris; OLG München, Beschluss vom 29.06.2005, Verg 10/05, Rn. 8 bei juris; OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03, Rn. 8 bei juris; Wiese in: Röwekamp/Kus/ Portz/Prieß, GWB-Vergaberecht, 5. Aufl., § 175, Rn. 12; Frister in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Aufl., § 175 GWB, Rn. 5; Wilke in: MKVergabeR 1, 2. Aufl., § 175 GWB, Rn. 18; Vavra in: Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl., § 175 GWB, Rn. 10).

    Die Kostenentscheidung der Vergabekammer kann isoliert angegriffen werden (BGH, Beschluss vom 25.10.2011, X ZB 5/10, Rn. 9 bei juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2018, Verg 61/17, Rn. 14 bei juris; OLG München, Beschluss vom 29.06.2005, Verg 10/05, Rn. 8 bei juris; OLG Jena, Beschluss vom 04.04.2003, 6 Verg 4/03, Rn. 8 bei juris).

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